Unternehmer mit einer LLC oder einer Corporation haben auch dann gewisse Pflichten gegenüber den USA zu erfüllen, wenn sie geschäftlich ausschließlich außerhalb der USA agieren. In jedem Fall müssen bei der Corporation wie bei der LLC ein Registered Agent als offizieller Ansprechpartner des Unternehmens in den USA und eine US-amerikanische Geschäftsadresse nachgewiesen werden: unabhängig davon, ob das Unternehmen in den USA oder in Deutschland geschäftlich aktiv ist! Falls das gegründete Unternehmen nicht in den USA agiert, stellt ALTON LLC ihm sowohl den Registered Agent als auch die Geschäftsadresse.
Für die LLC wird darüber hinaus einmal jährlich ein so genannter Annual Report verlangt, ein Jahresbericht, bei dem ALTON LLC seine Kunden – falls erwünscht – ebenfalls unterstützt. Zu den Pflichten der Corporation gehört zumeist einmal jährlich ein Shareholder Meeting, was allerdings bei einer kleineren Corporation aufwändiger klingt als es ist. ALTON LLC kann Unternehmer mit einer Corporation beim Einhalten solcher Formalitäten unterstützen.
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Im August 2008 haben wir uns dazu entschieden, die ACOS Corporation mit Stammsitz in Miami zu gründen. Nach ausführlicher Internet-Recherche und den Besuch mehrerer Internetforen, haben wir uns dazu entschieden, den Service von ALTON LLC in Anspruch zu nehmen. Das Preis-Leistung-Verhältnis hat uns überzeugt. Informationsfluss und Nachfragen waren zu jeder Zeit gut. Gern empfehlen wir ALTON LLC an zukünftige Interessenten.- Andre Affeldt (Acos Corporation)